Ein Lobbyist an der Spitze des BSI?

Der designierte Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, sorgt für gewaltiges Rauschen im Blätterwald: “Designierter BSI-Präsident galt im Innenministerium als anstößigtitelt der Spiegel,Kompetenz kein Einstellungskriteriumkommentiert Constanze Kurz, eine Sprecherin des Chaos Computer Clubs, auf Netzpolitik.org, und weiter: “Bisher war das strategische Ziel, das BSI aus dem direkten Einflussbereich des Bundesinnenministeriums (BMI) herauszulösen und zu einem dringend benötigten, unabhängigen IT-Dienstleister für Bürger und Unternehmen zu formen. Mit dem ursprünglich vorgeschlagenen Kandidaten und bisherigen Vize-Präsident Andreas Könen wäre das immerhin denkbar, mit einem Cyber-Cyber-Schönbohm ist das ausgeschlossen.
Widerstand gegen Berufung eines Lobbyisten an die BSI-Spitzefasst Maria Fiedler vom Tagesspiegel die Stimmen aus der Opposition zusammen. Auch Jannis Brühl von der Süddeutschen läßt kein gutes Haar an der neuen Personalie. Er spricht von “Cyber-Bullshitting” und “Lobbyismus” und konkretisiert dann, dass Schönbohm bisher insbesondere als Vorsitzender des Lobbyvereins “Cyber-Sicherheitsrat” aufgefallen sei:
Auf der Mitgliederliste des Cyber-Sicherheitsrates stehen neben TÜV, Commerzbank und einer Online-Apotheke vor allem Firmen wie IBM, die Waffensparte von EADS und IT-Sicherheitsfirmen wie Kaspersky. Also die Branche, deren Produkte das BSI prüft und zertifiziert. Aus dem Büro des Abgeordneten von Notz heißt es, der Rat sei vor allem ein “Visitenkarten-Institut” mit wenig Substanz. Schönbohm sei zudem BWLer und kein Kryptologe.” Das Bundesinnenministerium hält jedoch Interessenkonflikte für ausgeschlossen, sofern Schönbohm seine Anteile an seinem IT-Beratungsunternehmen verkauft und sich aus dem “Cyber-Sicherheitsrat” zurückzieht.

Aber könnte es nicht sein, dass die mit Schönbohm zu erwartende Neuausrichtung des BSI gewollt ist?
Uns interessieren an dieser Stelle vor allem die Aspekte, die mit der eGK und ihrer Telematikinfrastruktur (TI) zusammenhängen:
Da das BSI die Sicherheitsrichtlinien für die Gestaltung von eGK und TI für das Gesundheitswesen vorgibt, könnte ein der IT-Wirtschaft nahestehender Kandidat die der Politik so verhassten “Blockaden” beim Aufbau der TI beseitigen. Von Gematik und Bundesgesundheitsministerium wird beanstandet, dass die Industrie die für die TI benötigten Komponenten nicht liefern könne, obwohl diese schon vor Jahren als quasi fertig angepriesen wurde.
Was hat sich in der Zwischenzeit geändert? Dank der Enthüllungen von Snowden wurde bekannt, dass ein großer amerikanische Geheimdienst informationstechnische Systeme kompromittiert indem er bespielsweise auf dem Postweg Komponenten austauscht oder Abstrahlungen der Geräte nutzt, um unverschlüsselte Daten zu belauschen. Daraufhin hat das BSI folgerichtigerweise die Anforderungen angehoben und natürlich hat die Industrie nun größte Probleme, die gestiegenen Anforderungen zu erfüllen. Man stelle sich nur einmal vor, wie man die gesamte Lieferkette einer Konnektor-Box (Verbindungsglied zwischen Arztpraxis und Netzwerk der TI) absichern will, um sicherzustellen, dass kein manipulierter Chip verbaut wurde.
Ein Mann an der Spitze des BSI, der derartigen Problemen der Industrie verständnisvoll gegenübersteht, könnte solche “Blockaden” in der Behörde lösen. Da wundert es nicht, dass z.B. Konstatin von Notz von den Grünen meint „gerade in diesen Zeiten die Spitze einer höchst sicherheitsrelevanten Behörde mit einem Lobbyisten der IT-Privatwirtschaft zu besetzen” sei eine höchst fragwürdige Idee.

Links:

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bsi-designierter-praesident-galt-im-innenministerium-als-anstoessig-a-1069300.html
https://netzpolitik.org/2015/neuer-bsi-praesident-vorgeschlagen-kompetenz-kein-einstellungskriterium/
http://www.tagesspiegel.de/politik/bundesamt-fuer-sicherheit-in-der-informationstechnik-widerstand-gegen-berufung-eines-lobbyisten-an-die-bsi-spitze/12752806.html
http://www.sueddeutsche.de/digital/it-sicherheit-cyber-bullshitting-und-lobbyismus-vorwuerfe-gegen-designierten-bsi-chef-1.2794684

eHealth-Gesetz: Branche im Goldrausch

Am 3. Dezember hat der deutsche Bundestag das “Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen” in dritter Lesung verabschiedet. Die eHealth-Branche macht sich nun Hoffnungen auf einträgliche Geschäfte mit innovativen Dienstleistungen unter Nutzung von Patientendaten. Diese fallen bei der durch die Krankenkassen (also alle gesetzlich Krankenversicherten) finanzierten digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen quasi als “natürlicher Rohstoff” an. Auf diese begehrte Resource möchten sich eHealth-Dienstleister nun die “Schürfrechte” sichern.

Laut Bundesgesundheitsministerium hat die Gesundheitsbranche mit 11,2 % einen nicht unerheblichen Teil an unserem Bruttoinlandsprodukt:
Die deutsche Gesundheitswirtschaft hat eine erhebliche ökonomische Bedeutung für den Standort Deutschland. Die Gesundheitsausgaben beliefen sich im Jahr 2013 auf rund 315 Mrd. Euro – das entspricht 3.910 Euro je Einwohner und einem Anteil von 11,2 v. H. am Bruttoinlandsprodukt. Im Kernbereich der Gesundheitswirtschaft werden 70 % der Ausgaben durch die sozialen Sicherungssysteme finanziert. Allein die Ausgaben der GKV betrugen im Jahr 2013 rd. 194 Mrd. Euro (2012: 185 Mrd. Euro). Der Anteil der PKV an den Gesundheitsausgaben belief sich im Jahr 2012 auf rd. 28 Mrd. Euro. Im zweiten Gesundheitsmarkt fließen knapp 76 Mrd. Euro in Konsumausgaben (Stand: 2014).

Zudem sieht das Ministerium diese Branche weiter auf Expansionskurs:
Die Gesundheitswirtschaft ist eine Wachstumsbranche auf Expansionskurs. Ihre Bruttowertschöpfung ist im Zeitraum von 2007 bis 2013 jährlich im Schnitt um 3,5 Prozent gestiegen – deutlich schneller als die Gesamtwirtschaft mit 2,4 Prozent Wachstum.
Ein guter Teil dieses Wachstums dürfte der in den letzten Jahren stark gewachsenen Gesundheits-IT-Branche (“eHealth”-Branche) zuzurechnen zu sein. Und die reagiert erfreut auf das eHealth-Gesetz, ebenso die Börse: Zum 7. Dezember, also direkt nach der Verabschiedung im Bundestag konnten Firmen wie CompuGroup Medical, Cerner Corporation und SAP deutliche Kursgewinne verzeichnen, die beispielsweise bei CompuGroup Medical ca. 10 % ausmachten. Für sich genommen wäre das noch nicht bemerkenswert, da der DAX insgesamt an diesem Tag einen Sprung nach oben machte. Interessant ist jedoch, dass der DAX in der folgenden Woche mehr als diesen Kursgewinn wieder einbüßte, die eHealth-Branche ihren Kursanstieg jedoch unbeschadet halten konnte.

Die Wachstumserwartungen beruhen jedoch wohl weniger auf der Hoffnung, künftig mehr Kranken mehr Behandlung angedeihen zu lassen, sondern auf dem wirtschaftlichen Potenzial der Verarbeitung von Gesundheitsdaten. „Die Digitalisierung bietet ein ähnlich großes Potenzial für die Gesundheitsversorgung wie die Erfindung des Penicillins oder die Entschlüsselung des menschlichen Genoms“, meint Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. “Sie kann Prävention und Therapie von Krankheiten entscheidend verbessern, zum Beispiel indem sie die telemedizinische Versorgung von chronisch kranken Menschen auf dem Land ermöglicht. Doch Regularien, die längst durch den technologischen Fortschritt obsolet geworden sind, haben die Entfaltung dieses Potenzials bisher gehemmt“.
Natürlich werden hier möglichst wünschenswert erscheinende Anwendungen genannt, ein Abbau der “hemmenden Regularien” ermöglicht aber auch Anwendungen, von denen nicht die Patienten, sondern vor allem die eHealth-Unternehmen profitieren.
Der Hoffnung von Herrn Rohleder, dass das Schutzniveau für unsere intimsten Daten abgesenkt werden möge, gibt niemand geringeres als Bundeskanzlerin Merkel Nahrung, die beim Verlegerkongress “Publisher’s Summit” am 02.11.2015 in Berlin die Hoffnung aussprach, dass der Datenschutz “nicht die Oberhand” gewinnen dürfe. Beim 9. IT-Gipfel am 09.11.2015 präzisierte sie, Datenschutz dürfe “Big Data” nicht verhindern. Augenscheinlich möchte sie unsere Daten zur Nutzung für die Wirtschaft frei geben.

Die Anstandsfristen, mit denen man Begehrlichkeiten an den medizinischen Daten anmeldet, scheinen zudem auf wenige Tage zusammengeschmolzen zu sein. Seit Verabschiedung des eHealth-Gesetzes ist nicht einmal eine Woche vergangen, da will SAP bereits die elektronische Patientenakte stärker anzapfen. Vermutlich wird SAP Merkels Vorlage bezüglich der Absenkung des Datenschutzes wohlwollend aufnehmen, da das doch auch für ihre Big-Data-Bestrebungen Voraussetzung ist.

Es fällt auf, dass die Politik sich in der Gesundheitspolitik vorrangig um Wirtschaftsinteressen bemüht. Aus Patientensicht ist hierzu anzumerken, dass jeder Euro, der in die gigantische IT-Infrastruktur fließt, eben nicht mehr für ärztliche Leistungen zur Verfügung steht. Am deutlichsten kann man den Abbau ärztlicher Leistungen im Bereich der Zahnmedizin beobachten, wo man sich mittlweile fragen muss, ob es überhaupt noch sinnvoll ist, eine Zahnversicherung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu haben. Hier scheinen wir uns rasch schweizerischen Verhältnissen anzunähern: Dort ist die zahnmedizinische Versorgung überhaupt nicht in der allgemeinen Krankenversicherung enthalten. Außerdem ergibt sich durch das offenbar politische gewollte Data-Mining in unseren medizinischen Daten ein erhebliches Risko für Arbeitnehmer. Wenn auf diese Weise eine bereits angeschlagene Gesundheit potentiellen Arbeitgebern bekannt wird, kann es sein, dass der Arbeitnehmer keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt hat. Wenn er noch vorhatte, 20 Jahre lang jedes Jahr 50000 Euro zu verdienen, kann man erkennen, dass dieses Risiko leicht in den Millionenbereich geht. Man sollte sich auch nicht damit trösten, dass deutsches Recht solche Datennutzung (noch) untersagt. Diese Datennutzung kann leicht irgendwo auf der Welt durchgeführt werden und es dürfte sehr schwer bis unmöglich sein, dort dann deutsches Recht durchzusetzen. Der einzige wirksame Schutz vor solcher “Datennutzung” ist Datenvermeidung. Zudem steht zu befürchten, dass wenn das Abkommen TISA Realität wird, die Möglichkeit zur Auslagerung der Datenverarbeitung ins Ausland sogar verpflichtend wird.

Wir appellieren daher dringend an die Politik, einzuhalten und von der Vertretung von Wirtschaftsinteressen auf Patienteninteressen umzuschwenken und den Abbau von Bürgerinteressen zu stoppen.

Links:

http://www.bmg.bund.de/themen/gesundheitssystem/gesundheitswirtschaft/bedeutung-der-gesundheitswirtschaft.html
http://www.secupedia.info/aktuelles/bitkom-begruesst-e-health-gesetz-5208
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Merkel-Daten-sind-Rohstoffe-des-21-Jahrhunderts-2867735.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Merkel-auf-dem-IT-Gipfel-Datenschutz-darf-Big-Data-nicht-verhindern-2980126.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/SAP-will-die-elektronische-Patientenakte-staerker-anzapfen-3034827.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.rdf

SG Düsseldorf bestätigt (vorläufigen) Anspruch auf Quartalsnachweise

Mit Erlaubnis des Klägers veröffentlichen wir hier ein Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf, das für eGK-Gegner von Belang ist.
(Text des Urteils im PDF-Format zum Herunterladen: 2015_11_19_v_SG_Ddf_Urteil_S8KR56915_anonym).
Das Gericht hat die Krankenkasse dazu verpflichtet, dem Kläger nicht Einzelnachweise für jeden Arztbesuch, sondern quartalsweise Berechtigungsnachweise zur Inanspruchnahme medizinischer Sachleistungen auszustellen.

Einschränkend ist zu erwähnen, dass sich das Urteil nicht direkt auf alle gesetzlich Versicherten übertragen lässt: Im vorliegenden Fall hat das Gericht dem Kläger Rechtsschutz bis zum Abschluss seiner übrigen gegen die eGK anhängigen Verfahren gesichert. (Erfreulicherweise hält das SG Düsseldorf das rechtliche Vorgehen des Klägers trotz des Urteils des Bundessozialgerichts vom 18.11.2014 (Az.: B 1 KR 35/13 R) nicht von vornherein für aussichtslos, da gegen das BSG-Urteil eine Verfassungsbeschwerde (Az.: 1 BVR 864/15) anhängig ist, deren Entscheidung noch aussteht.) Direkt auf das hier vorgestellte Urteil berufen werden sich aber wohl nur Versicherte können, die selbst gegen die eGK klagen.

Trotzdem ist das Urteil auch darüber hinaus eine gute Argumentationshilfe, denn das Gericht teilt darin einige grundsätzliche Positionen von eGK-Gegnern:

1. Das SG Düsseldorf lässt keinen Zweifel am grundsätzlichen Anspruch der gesetzlich Krankenversicherten auf Sachleistungen. Ebenso stellt es klar, dass der Versicherte die Berechtigungsnachweise erhalten muss, die es ihm ermöglichen, den Sachleistungsanspruch auch praktisch umzusetzen. Ohne Krankenversichertenkarte bzw. eGK seien nach § 15 Abs. 2 und Abs. 4 SGB V Krankenscheine bzw. befristete Berechtigungsscheine auszuhändigen.

2. “konnte die Kammer keinen sachlichen Grund für eine Beschränkungs der Berechtigungsnachweise auf Einzelfallbestätigungen erkennen.” Die Ausstellung von Quartalsnachweisen sei auch für die Krankenkasse weniger aufwändig als “die Möglichkeit der Ausstellung mehrfacher und möglicherweise unter Zeitdruck notwendiger Einzelfallbestätigungen”. Die gesetzlichen Regelungen sähen zwar befristete Anspruchsnachweise vor – das bedeute jedoch nicht notwendigerweise die Beschränkung auf (eintägige) Einzelfallbestätigungen.

3. Auch im Kostenerstattungsverfahren sah das SG Düsseldorf keine echte Alternative, da dieses “für die Versicherten in der Regel mit nicht unerheblichen Mehrkosten verbunden ist”. (Beim Kostenerstattungsverfahren wird der Versicherte als Privatpatient behandelt, bezahlt die Arztrechnungen selbst und beantragt hinterher deren Erstattung durch die Krankenkasse. Meist werden die Arztrechnungen jedoch nur teilweise erstattet und die Unklarheit der Regelungen macht das Kostenrisiko für den Versicherten unüberschaubar.)

Das Urteil des SG Düsseldorf ist umso bemerkenswerter, als bisher die meisten Sozialgerichte in einem oder allen Punkten genau gegenteilig entschieden haben, und lässt erahnen, welch großartige Überzeugungsarbeit der Kläger geleistet haben muss.

 

Editiert am 13.12.2015: Zwei Korrekturen am Datum des Urteils des Bundessozialgerichts  mit dem Aktzenzeichen B 1 KR 35/13 R. Korrekt ist natürlich der 18. November 2014, nicht nicht der 28.11.2015.