Umfrage “Erfahrungen als Versicherte/r ohne eGK mit Krankenkassen und Ärzt/inn/en” ab März

Bereits im Februar hatte die Initiative Patientendaten in einer  Umfrage Versicherte ohne elektronische Gesundheitkarte nach Ihren Erfahrungen mit Krankenkassen und Ärzten gefragt (Auswertung).

Ab März setzten wir die Umfrage mit einer verbesserten Form des Fragebogens fort. Die zweite Phase der Umfrage von März bis April 2015 ist nun ebenfalls abgeschlossen (Auswertung).

Von Mai bis Juni führen wir den dritten und letzten Teil der Umfrage durch. Wenn Sie bereits an einer früheren Version der Umfrage teilgenommen haben, können Sie in der dritten Phase der Umfrage noch einmal teilnehmen.

 

Auswertung Umfrage “Erfahrungen mit Krankenkassen und Ärzt/inn/en ohne im Besitz einer eGk zu sein” vom Februar 2015

Die erste Phase der Umfrage “Erfahrungen mit Krankenkassen und Ärzt/inn/en ohne im Besitz einer eGk zu sein” wurde zum 28. Februar beendet. Wir setzen die Umfrage ab März mit einem verbesserten Fragebogen fort.

Ergebnisse der Umfrage vom Februar

Vorbemerkung
Diese Umfrage ist nicht repräsentativ, weil keine zufällig ausgewähle Stichprobe von gesetzlich Krankenversicherten ohne eGK befragt wurde. (Möglicherweise sind diejenigen, die negative Erfahrungen gemacht haben, motivierter, an derartigen Umfragen teilzunehmen)
“Patient”, “Versicherter”, “Arzt” usw. meint hier immer alle Geschlechter. Da wir ohnehin nicht wissen, wer den Fragebogen ausgefüllt hat, verwenden wir der besseren Lesbarkeit halber durchgehend die kürzere männliche Form.

Teilnehmerzahl
Ausgewertet wurden 172 vollständig ausgefüllte Fragebögen. (Annähernd dieselbe Zahl von unvollständigen Fragebögen musste aussortiert werden, da die Bearbeitung abgebrochen worden war ohne inhaltliche Aussagen zu machen.)
In diesen 172 vollständigen Fragebögen gaben die Teilnehmer insgesamt 231 Bewertungen (“problemlos”, “mit Nachdruck”,”verweigert”) über Kontakte mit Krankenkassen und 268 Bewertungen über Erlebnisse mit Ärzten, Zahnärzten oder Krankenhäusern ab.

Verhalten der Krankenkassen insgesamt

In 231 mitgeteilten Fällen erhielten die Versicherten 40 mal problemlos, 8 mal mit Nachdruck einen quartalsweise gültigen Anspruchsnachweis. Für einen Tag gültige Nachweise wurden in 30 Fällen problemlos, in 24 Fällen auf Nachdruck den Versicherten zugesandt. In 31 Fällen faxte die Krankenkasse die Bescheinigung problemlos an die Arztpraxis, in 27 Fällen erst auf Nachdruck. In 67 Fällen verweigerte die Krankenkasse jeglichen Nachweis.

Verhalten einzelner Krankenkassen

AOK
25 Umfrageteilnehmer waren bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen versichert. Sie bewerteten 27 Kontakte mit verschiedenen AOK.
Die Erfahrungen mit den Ortskrankenkassen scheinen sehr unterschiedlich zu sein. In fast der Hälfte der geschilderten Fälle bekamen die Versicherten Quartalsnachweise ausgestellt, außerdem in wenigen Einzelfällen Bescheinigungen mit einer Gültigkeitsdauer von einem Monat. In einem Fünftel der Fälle wurde jeglicher Nachweis verweigert. Der Rest verteilt sich auf die mehr oder weniger problemlose Zusendung von Bescheinigungen an die versicherten bzw. Arztpraxen. Für einen Auswertung nach einzelnen AOK war die Datengrundlage zu gering.

Barmer GEK
26 Teilnehmer waren Versicherte der Barmer GEK, sie teilten 30 Erfahrungen mit der Krankenkasse mit.
In einem Drittel der Fälle erhielten die Versicherten einen Quartalsnachweis problemlos, in wenigen weiteren Fälle mit Nachdruck. In einem Drittel der Fälle verweigerte die Barmer GEK jeglichen Nachweis, in allen übrigen Fällen sandte sie die Bescheinigung problemlos an die Versicherten oder per Fax an die Arztpraxis.

BKK
Bei den Betriebskrankenkassen ist das Bild sehr unterschiedlich. Während die BKK Securvita (6 Teilnehmer waren dort versichert) in den berichteten Fällen problemlos Quartalsnachweise ausstellte, scheint die “BKK vor Ort” (5 Teilnehmer) papiergebundene Anspruchsnachweise durchgehend zu verweigern. Bei den übrigen BKK waren die Teilnehmerzahlen zu gering für eine Einzelauswertung. Im Schnitt ist bei den übrigen BKK (13 Teilnehmer) eine annähernde Gleichverteilung auf Quartalsnachweise, Tagesnachweise und Verweigerung jeglichen Nachweises zu beobachten.
Anmerkung zur BKK Securvita:
Wir haben neugierhalber bei der Pressestelle der BKK Securvita angerufen. Dort teilte man uns mit, dass die BKK Securvita wie alle anderen Krankenkassen voll hinter der eGK stehe. Auch bei der Ausstellung von Anspruchsnachweisen verhalte man sich nicht anders als andere Krankenkassen. Falls man in diesem Punkt tatsächlich kulanter sei als andere, dann aufgrund des Servicegedankens und weil in Deutschland grundsätzlich niemand ohne Krankenversicherung sein dürfe.

DAK
18 Versicherte der DAK nahmen an der Umfrage Teil und bewerteten 25 Erfahrungen.
In ca. der Hälfte der Fälle verweigerte die DAK der Nachweis, ansonsten sendete sie den Nachweis auf Nachdrucke an den versicherten oder an die Arztpraxis.

IKK
Bei den Innungskrankenkassen war nur für die IKK Classic mit 6 Teilnehmern und 6 Bewertungen eine Einzelauswertung möglich. Die IKK Classic verweigerte in allen Fällen jeglichen Nachweis. Die wenigen Angaben zu den sonstigen IKK sind gemischt, ergeben kein einheitliches Bild.

Techniker Krankenkasse
Es nahmen 58 Mitglieder der Techniker Krankenkasse an der Umfrage teil. Sie machten Angaben zu 96 Kontakten mit der TK.
Nur wenige Versicherte erhielten Quartalsnachweise. In mehr als zwie Drittel der Fälle schickte die Tk Tagesnachweise problemlos oder auf Nachdruck an die versicherten bzw. per Fax an die Arztpraxen. In etwa einem Fünftel der Fälle verweigerte die TK den Versicherungsnachweis.

Sonstige Krankenkassen
Bei den übrigen Krankenkassen war die Anzahl der Teilnehmer zu gering für eine Auswertung.

Bemerkenswertes
Es scheint auch (sehr wenige) Versicherte zu geben, denen ihre Krankenkasse unbefristete Anspruchsnachweise ausstellte. Wir hoffen, dass dabei keine Verwechslung mit der Versicherungsbescheinigung für den Arbeitgeberwechsel vorliegt, die nicht für die Abrechnung in der Arztpraxis geeignet ist. Zumindest heißt es offiziell, dass diese Bescheinigung dafür nicht geeignet ist. Ein Versicherter ließ sich davon nicht abhalten und legte beim Zahnarzt statt der eGK die Bescheinigung für den Arbeitgeber vor – zusammen mit dem Schreiben der Bundesregierung an Frau Vogler MdB, das bestätigt, dass auch Versicherte ohne eGK Anspruch auf die regulären Leistungen haben – und erhielt daraufhin einen Heil- und Kostenplan von der Krankenkasse. Der Betreffende geht nun (wohl zu Recht) davon aus, dass die Krankenkasse die Kosten für seine Behandlung übernehmen wird.

Erfahrungsberichte zu Krankenkassen

Die Umfrage enthielt ein Freitextfeld, in dem die Teilnehmer ihre Erfahrungen mit eigenen Worten schildern konnten. Leider können wir diese Schilderungen nicht wörtlich wiedergeben, da wir es versäumt hatten, die Teilnehmer nach ihrem Einverständnis für die Veröffentlichung zu fragen. (Für die aktuell laufende Version der Umfrage ist das geändert worden.) Daher geben wir die Erfahrungen hier zusammenfassend wieder.
In einigen Fälle waren die Erfahrungen mit den Krankenkassen positiv: Die Mitarbeiter verhielten sich freundlich und waren in manchen Fällen auch bereit, das Personal von Arztpraxen über die Gültigkeit und die Verwendung von papiergebundenen Anspruchsnachweisen aufzuklären. Die Mehrzahl schildert jedoch Schwierigkeiten im Umgang mit den Krankenkassen.
Die mit Abstand am häufigsten beschriebene Erfahrung ist, dass der Erhalt eines Nachweises vom Kenntnisstand und der Kooperationsbereitschaft des einzelnen Sachbearbeiters abhängt. Manche Krankenkassenmitarbeiter kennen anscheinend die Möglichkeit eines papiergebundenen Anspruchsnachweises nicht oder wissen nicht, dass es diese Bescheinigungen auch 2015 noch gibt. Versicherte großer Krankenkassen rufen daher oft mehrfach die Hotline an, bis sie an jemanden geraten, der ihnen einen Nachweis ausstellt. (Besonders häufig wird über eine unterschiedliche Behandlung je nach Mitarbeiter bei der TK berichtet.)
Ebenfalls häufig geschildert wird, dass Krankenkassen auf die Anforderungen von Nachweisen verzögert oder überhaupt nicht reagierten oder zugesagte Nachweise erst nach mehrfachem Nachhaken oder gar nicht zusandten. In extremen Fällen verweigerte oder verzögerte die Krankenkassen die Zusendung der Bescheinigung so lange, dass die Versicherten Arzttermine nicht wahrnehmen konnten oder Privatrechnungen bekamen. (Hinweis: Wenn Sie eine Privatrechnung bezahlt haben, aber bis zum Ende des Quartals einen papiergebundenen Anspruchsnachweis in der Arztpraxis einreichen, muss der Arzt Ihnen den Rechnungsbetrag zurückerstatten und stattdessen mit der Krankenkasse abrechnen. Das gilt jedoch nur für Arztpraxen – bei Zahnärzten haben Sie nur 10 Tage Zeit, um den Nachweis nachzureichen.) In wenigen Einzelfällen blockierte die Krankenkasse sogar dann, wenn die Betroffenen aufgrund von schlechtem gesundheitlichen Zustand oder von akutem Bedarf an Medikamenten dringend auf einen Arztbesuch angewiesen waren.
Viele Krankenkassen stehen auf dem Standpunkt, dass sie Nachweise erst nach dem Arztbesuch ausstellen dürfen. Manche geben Papiernachweise nur heraus, wenn man eine eGK beantragt bzw. ein Foto dafür einsendet oder erklären, es sei das letzte Mal, dass man “ausnahmsweise” eine Papierbescheinigung bekäme. Diese Krankenkassen argumentieren meist, ab 2015 sei eine Behandlung ohne eGK nicht mehr möglich oder gesetzlich nicht erlaubt (was eine – bewusste oder unbewusste – Fehlinformation ist). Anfragen zu den rechtlichen Grundlagen oder zur Datensicherheit scheinen Krankenkassen generell äußerst selten zu beantworten.
Vielfach wurde berichtet, die Krankenkasse weigere sich, eine eGK ohne Foto auszustellen. (Wir vermuten, dass die Krankenkassen so nachdrücklich auf einem Foto bestehen, seitdem Ende 2014 die Kassenärztlichen Vereinigungen den Ärzten einschärften, dass sie die Fotos auf den eGK zu prüfen hätten und mit Regressforderungen rechnen müssten, wenn sie Patienten behandeln, die ersichtlich nicht die auf der Karte abgebildeten sind.)
In einem Fall erhielt ein Versicherter keine eGK, obwohl er diese ausdrücklich wünscht und mehrfach Fotos eingereicht hatte.
Wenige Umfrageteilnehmer erwähnten, die Krankenkasse habe einen Aktenvermerk darüber gemacht, dass sie die eGK ablehnen. Paradoxerweise scheint der Umgang mit der Krankenkasse anschließend oft einfacher gewesen zu sein. Einzelne Versicherte erhielten nicht erbetene Anrufe der Krankenkasse. Drohungen mit Privatrechnungen kamen selten vor. In einem Fall wurde der Versicherte zur “Wahl” des Kostenerstattungsverfahren gedrängt, da sonst angeblich nur die Behandlung als Selbstzahler möglich sei.
Einzelne Versicherte erwähnten, dass sie gegen die eGK Widerspruch eingelegt oder sogar geklagt haben. Manche Umfrageteilnehmer verkehren nur noch schriftlich mit der Krankenkasse, um im Prozessfall alles dokumentieren zu können. In wenigen Fällen wechselten Umfrageteilnehmer die Krankenversicherung oder erwägen diesen Schritt.

Verhalten der Ärzte/Arztpraxen im Durchschnitt

Die 173 Umfrageteilnehmer bewerteten insgesamt 268 Erfahrungen mit Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern. Über Ärzte aller Sparten gerechnet, wurde im Durchschnitt in 59% der Fälle problemlos behandelt, in 26% der Fälle auf Nachdruck und 15% der Fälle gar nicht.

Verhalten der Ärzte/Arztpraxen nach Sparten

Hausärzte
Die Zahlen für die Hausärzte (berechnet aus 113 Bewertungen) liegen nahe am Durchschnitt: In 59% der Fälle erfolgte die Behandlung ohne Probleme und auf Nachdruck in 27%, In 13% der Fälle verweigerte ein Hausarzt die Behandlung ohne eGK.

Zahnärzte
Für die Zahnärzte wurde 69 Kontakte berichtet. Zahnärzte erwiesen sich als überdurchschittlich kulant und akzeptierten Patienten ohne eGK in 71% der Fälle problemlos, in weiteren 20% mit Nachdruck. Nur 9% der Zahnärzte lehnte die Behandlung ab.

Fachärzte
Aufgrund der griegen Zahlen für einzelnen Fachrichtungen, wurden die Angaben zu den Fachärzten zusammenfassend ausgewertet. Von den 69 bewerteten Facharztkontakten verliefen 49% problemlos, 29% erforderten Nachdruck, 22% endeten ohne Behandlung.

Krankenhäuser
Für Krankenhäuser liegen uns nur 17 Bewertungen vor, daher ist die Auswertung wenig aussagekräftig. Im Krankenhaus wurden die Patienten in 53% der Fälle problemlos aufgenommen, in 23,5% der Fälle mit Nachdruck, in 23,5% der Fälle gar nicht

Führung von Patientenakten auf Papier
Viele Umfrageteilnehmer sind unsicher, ob sie den Wunsch geäußert haben, dass ihr Arzt ihre Akte auf Papier führen möge. Andere sind unsicher in welcher Form ihr Arzt ihre Akte führt. 18 Umfrageteilnehmer gaben an, sie hätten den Wunsch geäußert, 20 Teilnehmer berichteten, ihr Arzt führe ihre Patientenakte auf Papier. Zwischen Wunsch und Erfüllung gibt es jedoch keine erkennbare Korrelation, d.h. meist führt ein Arzt eine Papierakte, dessen Patient das nicht verlangt hat oder ein Arzt führt keine Papierakte, obwohl der Patient diesen Wunsch geäußert hat. Vermutlich entscheiden die Ärzte hierüber nach eigener Überzeugung.

Erfahrungsberichte zu den Ärzten/Arztpraxen

Die Umfrage enthielt ein Freitextfeld, in dem die Teilnehmer ihre Erfahrungen mit eigenen Worten schildern konnten. Wir können ihre Berichte hier nur zusammenfassend wiedergeben.
Ärzte äußern häufig Verständnis dafür, dass die Patienten die eGK ablehnen, Arzthelferinnen seltener. Beide verweisen jedoch auf die zusätzliche Arbeitsbelastung durch die manuelle Übertragung der Patientendaten aus dem papiergebundenen Anspruchsnachweis ins Praxisinformationssystem. Das Praxispersonal scheint häufiger unfreundlich zu reagieren als die Ärzte selbst. Wenn Ärzte unfreundlich reagieren, ist das für die Patienten jedoch dramatisch. In Einzelfällen wurde die Behandlung, eine Überweisung oder – mit Hinweis auf bürokratische Schwierigkeiten – eine geplante Operation verweigert. Es kam auch vor, dass der Arzt die Konsultation abbrach, nachdem der Patient sich als Gegner der eGK zu erkennen gab, oder dass er den Patienten nur sehr knapp untersuchte und beriet und in der Folge unverträgliche Medikamente verordnete.
In einem Fall akzeptierte eine Facharztpraxis die Überweisung nicht und verweigerte einem Patienten mit hohem Fieber die Untersuchung selbst dann noch, als dieser sich mit privater Abrechnung einverstanden erklärte. Erst auf nachdrückliches Drängen seitens der Krankenkasse wurde die Untersuchung nach längerer Wartezeit durchgeführt.
In vielen Fällen ist das Paxispersonal schlecht informiert, selten auch der Arzt. In Einzelfällen ist der Papiernachweis oder die Möglichkeit der manuellen Eingabe der Stammdaten in das Praxisinformationssystem unbekannt. Häufig wird die Meinung vertreten, es gelte nur noch die eGK – oft unter Berufung auf einschlägige Plakate, Flyer, Schreiben oder sonstiges Material der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Verbeitet ist auch die Meinung, mit dem papiergebundenen Anspruchsnachweis könne man nicht abrechnen. Daher wird vielfach kategorisch das Nachreichen der eGK im selben Quartal gefordert, sonst drohe eine private Abrechnung. In wenigen Fällen wurden bereits Privatrechnungen ausgestellt. (Auch hier noch einmal der Hinweis: Wenn Sie eine Privatrechnung bezahlt haben, aber bis zum Ende des Quartals einen papiergebundenen Anspruchsnachweis in der Arztpraxis einreichen, muss der Arzt Ihnen den Rechnungsbetrag zurückerstatten und stattdessen mit der Krankenkasse abrechnen. Das gilt jedoch nur für Arztpraxen – bei Zahnärzten haben Sie nur 10 Tage Zeit, um den Nachweis nachzureichen.)
In einem Fall wurde in der Arztpraxis wegen des Papiernachweises eine Gebühr von 10 Euro erhoben, in einem anderen Fall 20 Euro als Pfand für das Nachreichen der eGK verlangt.
Ein Umfrageteilnehmer schilderte, dass das Praxisinformationssystem (geprüft und zugelassen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen) keine manuelle Eingabe der Versichertennummer erlaubte. Ohne die neue Versichertennummer kann die Arztpraxis jedoch nicht mit der Krankenkasse abrechnen. In einem anderen Fall musste das Praxispersonal den Begleitschein für Laborproben manuell ausfüllen, weil die automatisierte Erstellung ohne eGK nicht funktionierte.
In einzelnen Fällen gab es Probleme bei der Ausstellung von Rezepten, weil der Patient nur einen eintägigen oder nachträglichen Versicherungsnachweis vorlegen konnte. Manche Patienten bekamen deswegen eine Privatrezept. Auch die Einlösung eines Kassenrezepts ohne eGK (d.h. mit der alten Versichertennummer auf dem Rezept) scheint von der Kulanz der Apotheke abzuhängen.

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert Stopp der eGK

Wie am 20. Februar 2015 bekannt wurde, wurde bei Gemalto, einem der größten Hersteller der elektronischen Gesundheitsdaten, kritische Daten gestohlen. Die Gesundheitskarte kann somit nicht mehr als sicher gelten.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert nun den Stopp des Projektes, da “es sich für die Absicherung der sensiblen Gesundheitsdaten von Millionen von Menschen als grundlegend ungeeignet erweist.”

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, die sich in
Zusammenarbeit mit weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen die ausufernde Überwachung im Allgemeinen und gegen die
Vollprotokollierung der Telekommunikation und anderer Verhaltensdaten im Besonderen einsetzen.

Links:

https://firstlook.org/theintercept/2015/02/19/great-sim-heist/

http://www.heise.de/tp/artikel/44/44189/1.html

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/751/1/lang,de/

Veranstaltungshinweis: “Die elektronische Gesundheitskarte und das geplante E-Health-Gesetz: Ist die Angst berechtigt, dass Gesundheitsdaten missbraucht werden können?”

Unter dieser Fragestellung lädt die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main ein zu einer Informationsveranstaltung mit Jan Kuhlmann, Rechtsanwalt und IT-Entwickler aus Berlin. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, 20. Februar 2015 ab 15.00 Uhr im Bürgerhaus Bornheim, Frankfurt, Arnsburger Str. 24.

Immer wieder gibt es Beispiele dafür, dass Gesundheitsdaten nicht ausreichend vor Missbrauch geschützt sind. Zuletzt Anfang Februar 2015 wurde bekannt, dass in einer Offenbacher Klinik 90 Beschäftigte unberechtigt Zugang zu der Patientenakte von Tugce Albayrak hatten und eine Datenbank der zweitgrößten Krankenversicherung in USA gehackt wurde; Daten von mehr als zehn Millionen Versicherten wurden geklaut.

Die Angst, dass zentral gesammelte und elektronisch gespeicherte Daten über Krankheiten und ihre Behandlung missbraucht werden könnten, prägt seit Jahren die Auseinandersetzung um die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGk).

Bundesgesundheitsminister Gröhe hat Mitte Januar 2015 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der o. a. vorsieht, dass die derzeit über 200 unterschiedlichen Datenverarbeitungssysteme im deutschen Gesundheitswesen mit einander vernetzt
werden, damit potentiell alle, die im Gesundheitswesen tätig sind, darauf einen ungehinderten Zugriff haben. Datenschützer bewerten den Gesetzentwurf kritisch. Die ärztliche Schweigepflicht Grundlage eines vertrauensvollen Verhältnisses zwischen Arzt und Patient werde durch die geplanten Regelungen
ausgebremst.

Zu diesen Themen wird Jan Kuhlmann informieren und diskutieren.

Jan Kuhlmann (http://kuhlsite.de/index.html) beschäftigt sich seit ca. 20 Jahren mit Fragen der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Eine
seiner frühesten Veröffentlichungen zu dieser Thematik aus dem Jahr 1995 trägt den Titel Der Gesundheits-Chip. Vom Arztgeheimnis zum gläsernen Patienten (http://kuhlsite.de/Der_Gesundheitschip.pdf).

Siehe: http://ddrm.de/?p=3673

Umfrage “Erfahrungen mit Krankenkassen und Ärzt/inn/en ohne im Besitz einer eGk zu sein”

Seit dem 1. Januar 2015 ist es schwieriger geworden, ohne elektronische Gesundheitskarte behandelt zu werden. Wir interessieren uns für die Erfahrungen von Menschen, die ohne eGK ihre Ansprüche als gesetzliche Krankenversicherte in Anspruch nehmen wollen.

Wir freuen uns, wenn sie an der Umfrage teilnehmen. Die Umfrage ist anonym.

Update: Die Umfrage für Februar ist beendet. Ab März können Sie an einer neuen Version der Umfrage mit verbessertem Fragebogen teilnehmen.